McRasen Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Stand: 28.03.2021

  1. Allgemeines
    1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte mit dem Verkäufer / Lieferanten. Sie finden bei laufendender und künftiger Geschäftsverbindung Anwendung.
    2. Als Arbeitstage gelten Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag, sofern diese nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallen.
  2. Angebot, Angebotsannahme
    1. Alle Angebote verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei bleibend bzgl. Preis und Lieferbarkeit.
    2. Eine Bestellung gilt als vom Verkäufer angenommen, sofern ihr nicht von diesem innerhalb von sechs Arbeitstagen schriftlich widersprochen wird.
  3. Storno / Lieferverzögerung
    1. Rollrasen ist ein wetterabhängiges Frischprodukt, das dem Verderb unterworfen ist. Deshalb können wir uns nicht rechtlich an vereinbarte Liefertermine binden. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden, die dem Kunden durch eine notwendige Stornierung oder Verschiebung des Liefertermins entstehen, müssen wir von vorn herein ausschließen.
    2. Storni von Seiten des Käufers müssen bis 12 Uhr des der beabsichtigten Lieferung vorangehenden Arbeitstags in rechtsverbindlicher Form beim Verkäufer vorliegen. Im Falle eines Stornos ist der Verkäufer berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 25,00 zu fordern. Liegt kein Storno in diesem Sinne vor, ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden den vollen Kauf- und Lieferpreis zu berechnen.
  4. Zahlung und Preise (Änderung 28.03.2021)
    1. Sofern nichts anderes rechtsgültig vereinbart ist, gilt als Zahlungsform die Banküberweisung oder die Barzahlung bei Anlieferung. Der Fahrer des beauftragten Spediteurs ist Erfüllungsgehilfe und zum Inkasso berechtigt.
    2. Es gilt für alle Leistungen ausschließlich der Preis, der auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist. Irren ist menschlich. Deshalb behalten wir uns vor, augenscheinlich irrtümlich ausgewiesene Preise als nicht vereinbart zu betrachten.
  5. Abnahme, Mängeleinrede
    1. Der Käufer ist, wie es $433 Abs.2 BGB vorschreibt, verpflichtet, die bestellte Ware abzunehmen und zu bezahlen. Kommt der Käufer seiner Abnahmeverpflichtung nicht in vollem Maße nach, ist der Verkäufer dennoch berechtigt, den vollen Rechnungsbetrag einzufordern.
    2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. §§1ff HGB, sind alle erkennbaren Mängel in rechtsverbindlicher Form unverzüglich, spätens jedoch bis 17:00 Uhr des Liefertags zu rügen. Ist der Kunde nicht Kaufmann i.S. des HGB, so hat er alle offensichtlichen Mängel in der selben Frist und in rechtsverbindlicher Form zu rügen. Spätere Mängeleinreden können nicht anerkannt werden.
    3. Eine Haftung über die Summe des Rechnungsbetrags hinaus wird ausgeschlossen.
    4. Rollrasen ist ein Naturprodukt Eine Garantie für die erwartungsgemäße Entwicklung des Rollrasens kann vom Käufer, trotz sorgfältiger Qualitätskontrollen seitens des Verkäufers, nicht eingefordert werden.
    5. Bei ordnungsgemäßer Mängeleinrede ist der Verkäufeer berechtigt, eine Ersatzlieferung vorzunehmen, sofern er diese in angemessener Frist leisten kann. Widrigenfalls hat der Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung.
    6. Weiter gehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, gleich aus welchen Rechtsgründen. Der Verkäufer haftet insbesondere nicht für Schäden am Liefergegenstand und für Vermögensschäden, die dem Käufer durch eine mangelbehaftete Lieferung entstehen mögen. Dieser Haftungsauschluss gilt ebenso für die persönliche Haftung aller Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
    7. Widerruf / Rücktritt vom Kaufvertrag (Eingefügt 17.06.2014)
      Rollrasen ist ein schnell verderbliches Produkt. Aus diesem Grund besteht kein Anspruch auf Widerruf des Kaufvertrags.
  6. Aufrechnung mit anderweitigen Forderungen
    1. Eine Aufrechnung mit anderweitigen Forderungen, die der Käufer gegen den Verkäufer erhebt, ist nicht statthaft.
  7. Erfüllungsstand / Gerichtsort
    1. Erfüllungsort für alle Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz des Verkäufers.
    2. Gerichtsstand ist, sofern der Käufer nicht Kaufmann i.S.d. HGB ist, der Sitz bzw. Wohnort des Erstbeklagten. Ist der Beklagte Kaufmann, ist der Gerichtsstand Berlin.
  8. Rechtsgültigkeit der Form, Salvatorische Klausel
    1. Für den Vertrag und alle Änderungen gilt das Schrifterfordernis, auch für die Aufhebung dieses Schrifterfordernisses.
      Mit PGP/GPG signierte E-Mails, die einen gültigen Schlüssel mit mindestens 1024 Bytes Schlüssellänge auf ldap://keyserver.pgp.com aufweisen, werden vom Verkäufer als der Schriftform gleichgestellt betrachtet.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.
th-net Cornelia Burkhardt im Auftrag der Rollrasen-Aue GmbH | Eichenallee 1 | 16767 Leegebruch
info@mcrasen.de |  (030) - 202374850

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